Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

CFB-Folien Bruno
Rolf-Dieter Bruno
Glockenblumenweg 13
D - 29664 Walsrode
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1.    Allgemein

1.1  Diese Bedingungen gelten für jeden Auftrag im Inland. Andere Bedingungen bzw. zusätzliche Abreden gelten nur mit unserer schriftlichen Bestätigung. Für Exportaufträge gelten Sondervereinbarungen.
1.2  Der Besteller ist ausdrücklich einverstanden, daß die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten in unserer EDV - Anlage abgespeichert werden.

2.   Angebote

2.1  Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich und werden erst wirksam, wenn die Bestellung von uns schriftlich  bestätigt ist.
2.2  Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Betriebsanleitungen  und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3.   Lieferung

3.1  Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die zum Lieferumfang gehörenden Zubehörteile sind  in unseren Verkaufsunterlagen bzw. Angeboten vermerkt. Durch Modelländerungen bedingte Abweichungen bleiben vorbehalten.
3.2  Die von uns gelieferten Waren dürfen direkt oder indirekt nur mit unserer schriftlichen Zustimmung exportiert werden. Bei einem Verstoß gegen diese Festlegung steht uns ein Schadensersatz zu.

4.  Lieferzeit

4.1  Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb unseres Willens oder des Willens unserer Unterlieferanten liegen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, verlängern die Lieferzeit angemessen und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten.
4.2  Schadensersatzforderungen wegen Überschreitung der Lieferfristen sind ausgeschlossen.
4.3  Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so sind wir berechtigt, nach einer angemessenen Frist, die wir dem Besteller mitteilen, über die Ware anderweitig zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

5. Gefahrübertragung

5.1  Die Gefahr geht mit Absendung durch den Besteller über, auch dann, wenn Teilieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr, übernommen haben.
5.2  Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
5.3  Teillieferungen sind zulässig.

6.  Preise und Zahlungen

6.1  Es gelten unsere am Tag der Lieferung gültigen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2  Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk bzw. Verkaufslager. Davon abweichende Preisstellungen werden mitgeteilt bzw. ausdrücklich vereinbart.
6.3  Der Besteller ist nicht  berechtigt, wegen etwaiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
6.4  Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so können wir für die Zwischenzeit Verzugszinsen gemäß §288 BGB in Anrechnung bringen, ohne daß es einer Inverzugsetzung bedarf.
6.5  Es bleibt uns vorbehalten, eine Belieferung durch Nachnahmen vorzunehmen.

7.  Zahlungsbedingungen

7.1  Unsere Forderungen sind in Euro zahlbar. Innerhalb von 10 Tagen mit 3% Skonto oder nach 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Für Bestellungen deren  Auftragswert 5.000 Euro übersteigt, verlangen wir eine Anzahlung von 50% (abzüglich 3% Skonto) der Auftragssumme. Die Restzahlung erfolgt innerhalb von 10 Tagen mit  3% Skonto oder nach 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Für  Bestellungen aus dem Ausland verlangen wir 100% Vorauskasse abzüglich 3% Skonto. Reparatur- und Servicerechnungen sind sofort rein netto zahlbar. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit ist der Tag der Wertstellung auf unserem Bankkonto.
7.2 Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber, die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller. Wechselzahlungen, sowie andere Zahlungsarten und -bedingungen sind  vorher zu vereinbaren.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1  Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund auch immer vor.
8.2  Die Vorbehaltsware darf vom Besteller nur wieder unter Eigentumsvorbehalt und im gewöhnlichen Geschäftsverlauf veräußert werden. Dieses Recht erlischt im Falle einer Zahlungseinstellung des Bestellers. Der Besteller tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Ziffer 8.1 Der Besteller ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt, über die Forderung in anderer Weise, z.B. auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt. Bei Widerruf bzw. Erlöschen der Einzugsermächtigung sind wir berechtigt, die Forderungen selbst einzuziehen. Der Besteller verpflichtet sich, uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderungen auszustellen.
8.3 Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der gelieferten Waren ist unzulässig. Im Falle einer Pfändung durch Dritte ist der Liefernde hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe der gelieferten Ware verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der gelieferten Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Gesetz über Abzahlungsgeschäfte etwas anderes bestimmt.

9. Gewährleistung und Haftung für Mängel der Lieferung

9.1  Für Mängel der Leistung haften wir nur, wenn die Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen erkennbarer Mängel unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängeln sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
9.2  Für unsere Warenlieferungen übernehmen wir eine Garantie von 6 Monaten, gerechnet vom Tag der Lieferung. Sofern in den Verkaufsunterlagen auf Garantierichtlinien von Zulieferern verwiesen wird, gelten deren Bestimmungen.
9.3  Voraussetzung für die Garantieleistung ist, daß die gelieferten Waren bei Einschichtbetrieb durch nachweisbaren Material- bzw. Fabrikationsfehler unbrauchbar wurden. Die Garantieleistung wird bei uns im Werk oder in einer Vertragswerkstatt, die dem Besteller benannt wird, erfüllt. Es bleibt uns überlassen, die defekte Lieferung oder Teile davon zu reparieren bzw. auszutauschen. Die Rücksendung der Ware, an der die Garantieleistung zu erbringen ist, hat franko zu erfolgen. Die Rücksendung erfolgt ebenfalls unfrei.
9.4  Für Teile, die einer natürlichen Abnützung unterliegen; wird keine Mängelhaftung übernommen. In gleicher Weise erfolgt keine Garantieleistung für Schäden infolge übermäßiger Beanspruchung, unsachgemäßer Behandlung sowie Nichtbeachtung der Bedienungsanleitungen.
9.5  Sofern vom Besteller oder von Dritten irgendwelche Eingriffe ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung an der Ware vorgenommen wurden, für die der Gewährleistungsanspruch geltend gemacht wird, lehnen wir jegliche Verpflichtung ab. Das gleiche gilt, wenn unser Lieferumfang in Zusammenhang mit Zubehörteilen anderer Hersteller eingesetzt wird.
9.6  Sollte sich bei Durchführung einer vermeintlichen Garantieleistung zeigen, daß der Schaden nicht unter unsere Gewährleistung fällt, hat der Besteller die entstehenden Kosten zu tragen.
9.7  Wir sind zur Beseitigung von Mängeln nicht verpflichtet, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt hat.
9.8  Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

10. Recht des Lieferers auf Rücktritt

10.1  Wird uns nach Abschluß des Liefervertrages bekannt, daß der Besteller sich in ungünstiger Vermögenslage befindet, so können wir Sicherheit für die Gegenleistung verlangen oder unter Anrechnung der von uns gemachten Aufwendungen vom Vertrag zurücktreten.
10.2  Uns steht ferner das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn unvorhergesehene Ereignisse im Sinne der Ziffer 4.1 auf uns oder einen Vorlieferanten einwirken und / oder die Unmöglichkeit der Erfüllung des Vertrages sich nachträglich herausstellt.
10.3  Schadensansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1  Erfüllungsort ist 29664 Walsrode
11.2  Gerichtsstand ist Amtsgericht Walsrode bzw. Landgericht Verden

12. Verbindlichkeit

12.1 Der Vertrag bleibt auch bei etwaiger rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Für die Auslegung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend.